Weitere Entscheidung unten: LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2007

Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2007 - L 17 R 557/05   

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https://dejure.org/2007,27019
LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2007 - L 17 R 557/05 (https://dejure.org/2007,27019)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.05.2007 - L 17 R 557/05 (https://dejure.org/2007,27019)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - L 17 R 557/05 (https://dejure.org/2007,27019)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitsrente nach Zulassung zur Entrichtung von freiwilligen Beiträgen für zurückliegende Zeiträume; Versicherungsrechtliche Voraussetzungen für die Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitsrente

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.05.2006 - B 4 RA 40/05 R

    Anrechnungszeiten für Ausfalltage im Beitrittgebiet - Sozialversicherungsausweis

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2007 - L 17 R 557/05
    Dieser Verfahrensfehler ist im Sinne von § 62 Halbsatz 2, § 42 Satz 1 Sozialgesetzbuch 10. Buch - SGB X - beachtlich und begründet einen Aufhebungsanspruch (vgl. ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - Urteile vom 30. März 2004 -B 4 RA 48/01 R-, 18. Oktober 2005 -B 4 RA 21/05 R- und 18. Mai 2006 -B 4 RA 40/05 R-), auf den der Anspruchsinhaber, der über die gesetzliche Ordnung der funktionalen und sachlichen Zuständigkeit nicht verfügen kann, nicht verzichten kann und der gegenüber dem behaupteten materiellen subjektiven Recht auf eine Leistung vorrangig ist.
  • BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 48/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Fremdrentenrecht - Entgeltpunktekürzung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2007 - L 17 R 557/05
    Dieser Verfahrensfehler ist im Sinne von § 62 Halbsatz 2, § 42 Satz 1 Sozialgesetzbuch 10. Buch - SGB X - beachtlich und begründet einen Aufhebungsanspruch (vgl. ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - Urteile vom 30. März 2004 -B 4 RA 48/01 R-, 18. Oktober 2005 -B 4 RA 21/05 R- und 18. Mai 2006 -B 4 RA 40/05 R-), auf den der Anspruchsinhaber, der über die gesetzliche Ordnung der funktionalen und sachlichen Zuständigkeit nicht verfügen kann, nicht verzichten kann und der gegenüber dem behaupteten materiellen subjektiven Recht auf eine Leistung vorrangig ist.
  • BSG, 18.10.2005 - B 4 RA 21/05 R

    Bewertung von Kindererziehung - Zusammentreffen mit Beitragszeiten -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2007 - L 17 R 557/05
    Dieser Verfahrensfehler ist im Sinne von § 62 Halbsatz 2, § 42 Satz 1 Sozialgesetzbuch 10. Buch - SGB X - beachtlich und begründet einen Aufhebungsanspruch (vgl. ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - Urteile vom 30. März 2004 -B 4 RA 48/01 R-, 18. Oktober 2005 -B 4 RA 21/05 R- und 18. Mai 2006 -B 4 RA 40/05 R-), auf den der Anspruchsinhaber, der über die gesetzliche Ordnung der funktionalen und sachlichen Zuständigkeit nicht verfügen kann, nicht verzichten kann und der gegenüber dem behaupteten materiellen subjektiven Recht auf eine Leistung vorrangig ist.
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   LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2007 - L 17 R 557/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,31257
LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2007 - L 17 R 557/05 (https://dejure.org/2007,31257)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.01.2007 - L 17 R 557/05 (https://dejure.org/2007,31257)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Januar 2007 - L 17 R 557/05 (https://dejure.org/2007,31257)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer "erstinstanzlichen" Entscheidung im Widerspruchsverfahren

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.05.2006 - B 4 RA 40/05 R

    Anrechnungszeiten für Ausfalltage im Beitrittgebiet - Sozialversicherungsausweis

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2007 - L 17 R 557/05
    Dieser Verfahrensfehler ist im Sinne von § 62 Halbsatz 2, § 42 Satz 1 Sozialgesetzbuch 10. Buch - SGB X - beachtlich und begründet einen Aufhebungsanspruch (vgl. ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - Urteile vom 30. März 2004 -B 4 RA 48/01 R-, 18. Oktober 2005 -B 4 RA 21/05 R- und 18. Mai 2006 -B 4 RA 40/05 R-), auf den der Anspruchsinhaber, der über die gesetzliche Ordnung der funktionalen und sachlichen Zuständigkeit nicht verfügen kann, nicht verzichten kann und der gegenüber dem behaupteten materiellen subjektiven Recht auf eine Leistung vorrangig ist.
  • BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 48/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Fremdrentenrecht - Entgeltpunktekürzung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2007 - L 17 R 557/05
    Dieser Verfahrensfehler ist im Sinne von § 62 Halbsatz 2, § 42 Satz 1 Sozialgesetzbuch 10. Buch - SGB X - beachtlich und begründet einen Aufhebungsanspruch (vgl. ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - Urteile vom 30. März 2004 -B 4 RA 48/01 R-, 18. Oktober 2005 -B 4 RA 21/05 R- und 18. Mai 2006 -B 4 RA 40/05 R-), auf den der Anspruchsinhaber, der über die gesetzliche Ordnung der funktionalen und sachlichen Zuständigkeit nicht verfügen kann, nicht verzichten kann und der gegenüber dem behaupteten materiellen subjektiven Recht auf eine Leistung vorrangig ist.
  • BSG, 18.10.2005 - B 4 RA 21/05 R

    Bewertung von Kindererziehung - Zusammentreffen mit Beitragszeiten -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2007 - L 17 R 557/05
    Dieser Verfahrensfehler ist im Sinne von § 62 Halbsatz 2, § 42 Satz 1 Sozialgesetzbuch 10. Buch - SGB X - beachtlich und begründet einen Aufhebungsanspruch (vgl. ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - Urteile vom 30. März 2004 -B 4 RA 48/01 R-, 18. Oktober 2005 -B 4 RA 21/05 R- und 18. Mai 2006 -B 4 RA 40/05 R-), auf den der Anspruchsinhaber, der über die gesetzliche Ordnung der funktionalen und sachlichen Zuständigkeit nicht verfügen kann, nicht verzichten kann und der gegenüber dem behaupteten materiellen subjektiven Recht auf eine Leistung vorrangig ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.09.2016 - L 4 KR 1416/13
    Da nach § 42 Satz 1 i.V.m. § 62 Halbsatz 2 SGB X lediglich ein Verstoß gegen die örtliche Zuständigkeit die Aufhebung nicht begründen kann, stellt die fehlende sachliche und funktionelle Zuständigkeit einen beachtlichen Verfahrensfehler dar, der zur Aufhebung des Widerspruchsbescheides führt (BSG, Urteil vom 21. Juni 2000 - B 4 RA 57/99 R - juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 18. Mai 2006 - B 4 RA 40/05 R - juris, Rn. 14; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Januar 2007 - L 17 R 557/05 - juris, Rn. 21).
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